Personen in der Öffentlichkeit fotografieren

01.09.2025

Da ich in letzter Zeit vermehrt auch Passanten in meine Stadtfotos integriere stellt sich die wichtige Frage, inwiefern das Fotografieren und Veröffentlichen von solchen Foto in Deutschland erlaubt ist. Dazu möchte ich in diesem Beitrag eine Zusammenfassung geben.

Wichtiger rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist keine rechtliche Beratung. Die Zusammenfassung der Rechtslage erfolgt nach besten Wissen und Gewissen, aber Jeder ist selber für sein Handeln verantwortlich!

1. Erlaubnis zum Fotografieren im öffentlichen Raum

Grundsätzlich ist das Fotografieren von Menschen im öffentlichen Raum erlaubt. Das betrifft Straßen, Plätze, Parks etc.—also Orte, an denen Personen damit rechnen müssen, gesehen oder fotografiert zu werden.

Problematisch wird es wenn gezielt eine bestimmte Person in Szene gesetzt wird—dies berührt das Recht am eigenen Bild.

2. Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG / Kunsturhebergesetz)

Grundsätzlich ist die Verbreitung oder öffentliche Darstellung eines Bildes mit erkennbaren Personen nur mit deren Einwilligung erlaubt.

Eine Ausnahme gilt, wenn die abgebildete Person nur als Beiwerk in Landschaft oder Örtlichkeit erscheint (§ 23 Absatz 1 Satz 2 KUG), also nicht das Hauptmotiv ist.

3. Veröffentlichung und Kunst- sowie Kunstfreiheit

Auch im öffentlichen Kontext gilt: Bei eindringlicher Darstellung oder klar erkennbarer Person ist eine Zustimmung erforderlich—besonders bei Publikation oder Veröffentlichung.

Für Kunstwerke existiert eine Ausnahmeregelung (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG), sofern ein berechtigtes Interesse der Kunst vorliegt und die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht betonte 2018, dass Street Fotografie unter den Schutzbereich der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) fällt. Eine Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten ist im Einzelfall notwendig.

4. Heimliches Fotografieren und geschützte Situationen

Heimliches Fotografieren in besonders geschützten privaten Räumen (z. B. Umkleiden, Badezimmer) ist unzulässig—hier drohen strafrechtliche Konsequenzen.

5. Weitere rechtliche Rahmenbedingungen

Panoramafreiheit (§ 59 UrhG): Geschützte Bauwerke, Kunstwerke und Denkmäler dauerhaft im öffentlichen Raum dürfen fotografiert und veröffentlicht werden—ausnahme nur, wenn Zugangskontrollen oder Privatbereiche betroffen sind.

Kein "Recht am Bild der eigenen Sache": Eigentümer von Gebäuden, Autos etc. können nicht grundsätzlich dagegen vorgehen, wenn von der öffentlichen Seite aus fotografiert wird.

6. Datenschutz & Minderjährige

Fotos von Minderjährigen – besonders im Schul- oder Veranstaltungsumfeld – unterliegen erhöhtem Schutz durch Elternrechte oder Veranstalter/Hausrecht. Veröffentlichungen sollten nur mit Einwilligung erfolgen.

Praxisbeispiele:

**„Beiwerk“-Situation**: Du fotografierst eine Straßenszene, und im Hintergrund erscheinen Personen (z. B. entlang einer Mauer) – unproblematisch, auch ohne Einwilligung.

Gezielte Aufnahme: Du fokussierst gezielt eine Person im Vordergrund – etwa als Portrait – dann brauchst du deren Einwilligung zur Veröffentlichung.

Künstlerische Kontext-Nutzung: Du möchtest ein bekannteres Street Foto z. B. als Kunstdruck oder Ausstellung zeigen. Dann kommt Kunstfreiheit ins Spiel. Aber bei klar erkennbarem Motiv ohne Einwilligung kann das Persönlichkeitsrecht überwiegen.

Zusammenfassung in Kürze

Situation  /  Erlaubt ohne Einwilligung?  /  Bedingungen bzw. Rechtliche Grundlage

Fotografieren im öffentlichen Raum / Ja / Kein Verstoß gegen privatsphärische Nähe

Bild mit Person als Beiwerk / Ja / § 23 KUG – Person nur im Hintergrund oder als Beiwerk

Erkennbare Person als Hauptmotiv / Nein / Zustimmung erforderlich (§ 22 KUG – Recht am eigenen Bild)

Veröffentlichung zulässiger Street-Fotos / Meist ja (kontextabhängig) / Kunstfreiheit abwägen vs. Persönlichkeitsrechte

Heimliche Aufnahmen in geschützten Räumen / Nein / Strafrecht (§ 201a, § 184k StGB) und Hausrecht beachten

Fotos von öffentlicher Kunst/Architektur / Ja / Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) – dauerhaft öffentlich zugängliche Werke

Fotos von Minderjährigen / Vorsicht / Zustimmungspflicht (Eltern / Hausrecht) notwendig


Fazit

In Deutschland ist Street Fotografie grundsätzlich erlaubt, sofern man gewisse Regeln beachtet:

Personen als Beiwerk darstellen → meist unproblematisch.

Erkennbare Personen als Hauptmotiv oder zur Veröffentlichung → Zustimmung notwendig.

Kunstfreiheit kann eine Rolle spielen, aber es kommt auf die konkrete Einzelfallabwägung an.

Privatsphäre, spezielle Räume und Minderjährige sind besonders schützenswert.


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Quellen: 
1. law.photography – Streetfotografie: Gesetze in Deutschland
🔗 https://law.photography/de/law/streetfotografie-gesetze-in-deutschland

2. Prigge Rechtsanwälte – Wann darf ich Bilder von anderen veröffentlichen?
🔗 https://www.prigge-recht.de/wann-darf-ich-bilder-von-anderen-veroeffentlichen

3. Wikipedia – Recht am eigenen Bild (Deutschland)
🔗 https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)

4. Wikipedia – Straßenfotografie
🔗 https://de.wikipedia.org/wiki/Straßenfotografie

5. fotoMagazin – Rechtstipps gegen heikle Situationen
🔗 https://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/rechtstipps-gegen-heikle-situationen

6. ZDF heute – Fotos, Datenschutz & Strafrecht
🔗 https://www.zdfheute.de/ratgeber/fotos-datenschutz-strafrecht-100.html

7. BILD.de – Fotoverbot bei Einschulungen: Wann brauche ich eine Fotoerlaubnis?
🔗 https://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/verbraucherportal/foto-verbot-bei-einschulungen-wann-brauche-ich-eine-fotoerlaubnis-64061068.bild.html

8. Wikipedia – Recht am Bild der eigenen Sache
🔗 https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache

9. RatgeberRecht.eu – Aktuelles zum Fotorecht
🔗 https://www.ratgeberrecht.eu/aktuell/fotorecht


Zusammenfassung durch ChatGPT